Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bremen begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem das ehemalige Bremer „Landeskindermodell“ für verfassungswidrig erklärt wurde. Im Rahmen dieser Regelung mussten Studierende von 2005 bis 2010 ab dem dritten Semester Gebühren bezahlen, wenn sie ihren Erstwohnsitz außerhalb Bremens hatten. Mit Erstwohnsitz innerhalb Bremens hatten sie 14 Freisemester.
Link zur vollständigen Pressemitteilung: Pressemitteilung Landeskinderregelung Webseite
Was bedeutet, diese Entscheidung für Studenten, die damals einmalig Studiengebühren bezahlt haben, sprich keinen Einspruch eingelegt haben? Gibt es das Geld zurück? An wen muss man sich wenden?
Hallo liebe*r Ex-Studi,
für dich und alle anderen Betroffenen gilt, dass ihr euch an das Sekretariat für Studierende der Uni wenden müsst (http://www.uni-bremen.de/sfs.html). Optimalerweise schreibt ihr denen und fordert die gezahlten Gebühren (unter Angabe, wann genau ihr gezahlt habt) zurück.
Grüße
Jan
Hallo, es ist völlig unerheblich ob Studierende, die aufgrund der Landeskinderregelung zum Wintersemesester 06/07 500 Euro Studiengebühren bezahlt haben, seinerzeit Widerspruch eingelegt haben. Die Studierenden sollten schriftlich die Rückerstattung beantragen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.uni-bremen.de/studiengebuehren/studienkontengesetz-bis-30092010.html.
Gruß
Martin Baumann