Widerspruch & Begründung gegen ZPA-Bescheide

Im Zuge der seit dem 01.02.16 in Kraft getretenen Neuerungen beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA), hat das ZPA begonnen, Briefe zu verschicken, in denen Student*innen, auf eine „endgültig Nicht-Bestandene Prüfungsleistung“ hingewiesen werden und eine zusätzliche Frist enthalten, um einer Exmatrikulation vorzubeugen. Diese Schreiben betreffen in erster Linie diejenigen, die bei flexnow/PABO schon länger als vier Semester (Anmeldesemester + drei Folgesemester) für ein Modul angemeldet sind, bisher aber noch kein Ergebnis eingetragen worden ist – sei es weil noch keine Prüfungsleistung abgelegt wurde (z.B. auf Grund von Sonderabsprachen mit Dozent*innen) oder die Note schlicht noch nicht eingetragen wurde. Das offene Fragezeichnen wurde nun vom ZPA eigenmächtig mit einer „5 – Versäumnis wegen fehlender Ergebnismeldung“ ersetzt.

Das heißt: Das ZPA verteilt ohne tatsächliche Grundlage bzw. Ergebnis die Note 5 und lässt somit Student*innen durchfallen. Das ZPA überschreitet damit jedoch seine Kompetenzen und handelt somit rechtswidrig. Es ist nicht berechtigt, Noten zu vergeben, solange kein tatsächliches Ergebnis von Seiten des*der Lehrenden vorliegt. Die Beurteilung einer Leistung ist ausschließlich Dozent*innen vorbehalten.

Vor diesem Hintergrund rufen wir alle auf, die ein solches Schreiben des ZPA auf der Grundlage eines „Versäumnis, wegen fehlender Ergebnismeldung“ aus dem Wintersemester 2013/14 oder Semestern davor erhalten haben, innerhalb vier Wochen Widerspruch einzulegen.

Ein entsprechendes Muster für einen Widerspruch sowie die dazu passende, mögliche Begründung findet ihr hier:

Darüber hinaus laden wir euch recht herzlich zu den Info-Veranstaltungen zu diesen und weiteren Neuerungen beim ZPA am:

  • Mittwoch, den 24.02.16 – 12 Uhr auf der AStA-Etage
  • Montag, den 29.02.16 – 14 Uhr auf der AStA-Etage

…ein.

Zusätzlich hilft euch gern das Team der BAföG- & Sozial-Beratung sowie das Büro des AStA zu den üblichen Öffnungszeiten bei Problemen mit dem ZPA weiter.

Sobald ihr eine Reaktion von der Rechtsstelle der Uni oder dem ZPA erhaltet – egal ob positiv oder negativ – wäre es super, wenn ihr euch bei uns meldet.

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