Laut einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt vom 15.12.2020 gibt es nun doch Umstände, unter denen Studis zum Bezug von Hartz-IV berechtigt sind. Genaueres zu dem Urteil berichteten u.a. harziv.org und die FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/grundsicherung-hartz-iv-fuer-teilzeitstudenten-17142803.html