Anwesenheitspflicht – ein Gespenst geht um an der Uni Bremen

Nach einigen Nachfragen der Studierendenschaft und einigen Unklarheiten bezüglich der Anwesenheitspflicht gibt es jetzt endlich eine klare Antwort: Es gibt keine Anwesenheitspflicht an der Universität Bremen. Gegensätzlich zu allen Aussagen und Behauptungen eurer DozentInnen, die euch mit der Drohung der Anwesenheitspflicht dazu verpflichten wollen an ihren didaktisch unausgereiften und langweiligen Veranstaltungen teilzunehmen. So brauchen sich die Lehrenden natürlich keine Gedanken darüber zu machen, wie sie ihre Veranstaltungen so gestalten können, dass die Studierenden gerne hingehen.

Wer es noch gar nicht glauben kann: Hier die E-Mail, welche die Konrektorin für Studium und Lehre an alle DekanInnen geschickt hat, mit der Bitte diese an alle Lehrenden weiterzuleiten:

auf Grund von Beschwerden von Studierenden möchte ich darauf hinweisen, dass ich Anwesenheitspflicht als Kriterium für das Bestehen von Prüfungen für nicht angemessen halte.

Dies hat sowohl inhaltliche Gründe: die Studierenden sind für ihren Lernerfolg selbst verantwortlich;

als auch rechtliche Gründe: Die Verweigerung eines Leistungsnachweises aus Gründen der Nicht- Anwesenheit würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Ich möchte Sie aus diesem Anlass auch auf die Qualitätsrichtlinie der Universität hinweisen. Dort heißt es zum Thema Anwesenheitspflicht:

„2.3 Keine Anwesenheitspflicht vorschreiben

Die Universität Bremen ist keine Fernuniversität, sondern eine Universität, die von der regen Beteiligung der Studierenden an den Veranstaltungen lebt. Der Erwerb neuen Wissens ist dann am besten möglich, wenn Studierende in den Präsenzveranstaltungen auch wirklich anwesend sind und sich aktiv an der Veranstaltung beteiligen. Von Studierenden muss erwartet werden, dass sie auch in dieser Hinsicht Verantwortung für ihre Studiengestaltung übernehmen. Die Fachbereiche und Lehrenden sind angehalten, alle didaktischen Möglichkeiten einzusetzen, die die Anwesenheit hoch halten. Nur dort, wo Kapazitäten ein knappes Gut sind (Labore etc.), kann eine formale Anwesenheitspflicht verlangt werden.

Das Rektorat sieht dieses Ziel als erfüllt an, wenn die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in das Ermessen der Studierenden gestellt ist.“

Mit freundlichen Grüßen

Heidi Schelhowe“

Einziger Wermutstropfen: In Veranstaltungen wo es nur sehr begrenzte Kapazitäten gibt, darf es auch eine Anwesenheitspflicht geben (z.B. Labore etc.)

Also weist eure Lehrenden darauf hin, dass eine Anwesenheitspflicht nicht existiert und lasst euch keinen Bären mehr aufbinden. Falls ihr noch Fragen habt oder eure Lehrenden nicht mit sich reden lassen meldet euch unter der E-Mailadresse: studium(at)asta.uni-bremen.de

6 Kommentare

  1. Ebenso ist es in den meisten Prüfungsordnungen nicht vorgesehen, dass „Mündliche Mitarbeit“ o.ä. als Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung gilt.

    Wenn also einige Dozenten der Meinung sind, auf diesem Weg eine Art Anwesenheitspflicht durch die Hintertür einführen zu können, weil fehlende Anwesenheit zu fehlender mündlicher Mitarbeit führt und daher zu einer schlechten Note: Nicht veräppeln lassen, sondern sie (freundlich!) darauf hinweisen, dass es so nicht geht!

  2. Das habe ich gerade bekommen – da wird die Anwesenheit zur Scheinbedingung gemacht!

    Originalnachricht vom Professor:

    Hallo zusammen,

    aus gegebenem Anlass weise ich noch einmal darauf hin, dass Bestandteil der Vereinbarung über den Erwerb eines Leistungsnachweises die

    regelmäßige Teilnahme am Seminar

    ist, d.h. wer nicht regelmäßig anwesend ist erhält keinen Schein, auch wen er/sie einen Vortrag und eine Ausarbeitung abgeliefert hat.

    Zurzeit sind nur etwa 50% derjenigen anwesend, die einen Schein erhalten wollen.

    Beste Grüße
    K.-H. Rödiger

  3. ebenso eine email einer dozentin.
    habe ihr den link des artikels zugesandt.

    hier die mail:

    Liebe Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer,

    ich möchte Sie erneut darauf aufmerksam machen, dass Anwesenheitspflicht besteht. Im vergangenen Seminar war die Hälfte von Ihnen anwesend. Sie haben ein spannendes Seminar über den Konstruktivismus und Konstruktionismus verpasst. In der nächsten Einheit wird es um das Thema Motivation gehen. Das wäre eine gute Gelegenheit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und ggf. Rückmeldung zu geben, welches Ihre Motive für die Abwesenheit sind.

    Ich wünsche Ihnen frohe und entspannte Feiertage!
    Ilka Koppel

  4. Liebe Frau Boettcher,

    vielen Dank für den Hinweis. Mein aktueller Stand war, dass die Anwesenheit nicht überprüft werden darf (z.B. mit Anwesenheitslisten), sie aber dennoch die Grundlage zur Vergabe von Credit Points darstellen kann. Somit nehme ich den Hinweis auf die Anwesenheits“pflicht“ zurück.
    Wie Sie aber auch oben in den Qualitätsrichtlinien der Universität lesen können, ist „der Erwerb neuen Wissens […] dann am besten möglich, wenn Studierende in den Präsenzveranstaltungen auch wirklich anwesend sind und sich aktiv an der Veranstaltung beteiligen. Von Studierenden muss erwartet werden, dass sie auch in dieser Hinsicht Verantwortung für ihre Studiengestaltung übernehmen.“
    Natürlich liegt auch bei uns als Lehrende die Verantwortung, die Inhalte fachlich und didaktisch interessant zu gestalten. Studierende können die Möglichkeit nutzen, den Lehrenden eine Rückmeldung diesbezüglich zu geben, um zur Verbesserung beizutragen.

    Ilka Koppel

  5. „vielen Dank für den Hinweis. Mein aktueller Stand war, dass die Anwesenheit nicht überprüft werden darf (z.B. mit Anwesenheitslisten), sie aber dennoch die Grundlage zur Vergabe von Credit Points“

    Wie soll etwas nicht überprüfbares eine Grundlage darstellen, eine subjektive?

  6. Juristischer Dilettantismus

    Beschlussfassung ( 16.1.2013)zur Anwesenheitspflicht FB 12

    Der Fachbereichsrat beschließt, dass Lehrende, wenn sie eine regelmäßige Anwesenheit in ihren Lehrveranstaltungen als didaktisch und/oder inhaltlich notwendig erachten, diese von den Studierenden einfordern können.
    Näheres regelt die Modulbeschreibung.

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