AS setzt sich über studentische Vertreter hinweg: Nationales Stipendiensystem wird umgesetzt

Als im Frühjahr die ersten Pläne für ein bundesweites Stipendienprogramm Gestalt annahmen, war der AStA zunächst guter Dinge, denn angesichts der ausstehenden BAföG-Erhöhungen erschien eine Aufstockung der Studienfinanzierung mehr als überfällig. Doch die Freude war schnell verflogen.

In den Augen des AStA verfestigt das Stipendienprogramm die bestehende soziale Ungleichheit, indem es oftmals ohnehin schon privilegierte StudentInnen fördert. Darüber hinaus schadet es auch unserer Universität, denn hier in Bremen müssen umfangreiche Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden, um Stipendienanträge zu prüfen und zu bearbeiten, StipendiatInnen zu betreuen und vor allem die privaten Stipendienmittel einzuwerben. All dies muss die Universität aus ihren ohnehin knappen Mitteln bestreiten, was auf jeden Fall Kürzungen an anderer Stelle zur Folge haben wird. Ein unerhörter Aufwand für eine winzige Prozentzahl von profitierenden Studierenden

Eine Mehrheit der studentischen Vertreter im Studierendenrat und im Akademischen Senat hat sich denn auch folgerichtig gegen eine Umsetzung des Stipendienprogramms an unserer Universität ausgesprochen. Doch während der Studierendenrat im August mit großer Mehrheit an den Akademischen Senat appellierte, die Umsetzung zu verhindern, setzten sich die Senatoren über das studentische Votum hinweg. Die ProfessorInnen und Uni-MitarbeiterInnen im Akademischen Senat folgten im Dezember einer Beschlussvorlage des Rektors, der sich energisch für Elite-Stipendien in Bremen einsetzte. Ab dem nächsten Semester wird die Universität nun Strukturen aufbauen und finanzieren müssen, um gerade mal knapp 80 Studierende zu fördern. Der einzige Dekan, der mit den Studierendenvertretern im Akademischen Senat stimmte, brachte es auf den Punkt: Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis.

Euer AStA wird die Umsetzung des Stipendienprogramms kritisch begleiten und versuchen aus der nun gegebenen Situation das Beste für die Studierendenschaft herauszuholen. Zusammen mit den beiden studentischen Vertretern im Akademischen Senat werden die Referentinnen für Hochschulpolitik und für Soziales darauf achten, dass Stipendien in erster Linie nach Bedürftigkeit vergeben werden. Außerdem müssen Studierende aller Fachbereiche die gleiche Chance auf ein Stipendium erhalten. Ganz klar ist damit auch: Die Wirtschaft darf kein Mitspracherecht bei der Vergabe der Stipendien erhalten!

5 Kommentare

    • Hallo Marcel,
      ich hoffe, du verstehst das Anliegen des AStA besser, wenn du dir meinen Kommentar auf Arnes durchliest. Wenn nicht, dann kannst du mich gerne noch einmal anschreiben.

    • Hallo Arne,
      ein „Leistungsstipendium“ mit dem z.B. Literaturanschaffungskosten und Forschungsaufenthalte finanziert werden sollten hat mit einem „Lebensunterhalts-„BAFöG so gut wie nicht gemein. In diesem Fall ist Differenzierung durchaus angebracht.
      Außerdem empfiehlt es sich den „Leistunsbegriff“ besser zu definieren. Erbringt der- bzw. diejenige Leistung, der/die von früh bis spät einzig für sein oder ihr Humankapital ackert, oder der- bzw. diejenige, der sich neben dem Studium bspw. noch für die Gesellschaft oder die eigene Familie engagiert. Wie ist die Leistungsbereitschaft von Studierenden mit Beeinträchtigung zu bewerten? Diese können sich zum Teil noch und nöcher abrackern, und werden vielleicht doch niemals die „Leistung“erbringen können, als jmd. der ohne finanzielle/soziale/körperliche Beeinträchtigung studieren kann. Du siehst, Arne, so einfach ist das eben nicht mit der Vergabe von „Leistungsstipendien“.

  1. Naja, aber nur wenn man davon absieht, dass gute Leistungen im Studium häufig mit guter finanzieller Ausstattung korreliert, so dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, besonders diejenigen zu fördern, die es nicht nötig haben für ihr Studium zu arbeiten.

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