AStA Uni Bremen stellt sich gegen Systemakkreditierung

Der AStA der Uni Bremen lehnt die Einladung zur Teilnahme an der, die
bevorstehende Systemakkreditierung der Universität begleitenden, AG
Qualitätsmanagement1 ab. Wir wollen den, aus unserer Sicht grundsätzlich
falschen, Schritt, eine Systemakkreditierung anzustreben, nicht durch
unsere Mitarbeit politisch legitimieren.

Der im Zuge der Bologna-Reform von den Ländern eingeführte Zwang zur
Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen (vgl. BremHG § 53
Abs. 4) ist ein direkter Angriff auf die Freiheit der Lehre und die
Hochschulautonomie. Die zur Akkreditierung befugten Agenturen sind zwar
auf dem Papier in der Mehrzahl gemeinnützige Vereine, allerdings bei
Akkreditierungskosten von etwa 10.000 € bis 14.000 € pro Studiengang
auch Profiteure eines florierenden Geschäftszweiges. Die Akkreditierung
der Akkreditierungsagenturen wiederum liegt in der Verantwortung des
Akkreditierungsrates, welcher im Jahr 2005 von der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet
wurde, was ihn jedoch nicht daran hindert, bundesweit zu agieren.
Besonders bedenklich ist, dass in diesem für das deutsche Hochschulwesen
mittlerweile so zentralem Gremium die Vertreter*innen der Berufspraxis
mit 5 Mitgliedern die stärkste Fraktion stellen. Die Interessen der
immerhin von gewählten Vertreter*innen besetzten Kultusministerkonferenz
fließen dabei nur mehr durch sogenannte Ländergemeinsame
Strukturvorgaben in die Entscheidungen des Akkreditierungsrates mit ein.
Mit dieser irritierenden Konstruktion hat die öffentliche Hand ohne jede
Not das letzte Wort über die Ausgestaltung von Studiengängen in private
Hände übergeben.

Anstatt sich hier mit aller Kraft zur Wehr zu setzen, hat der
Akademische Senat (Sitzung XXV/11) der Universität Bremen im Juli 2014
beschlossen, den Prozess für eine sogenannte Systemakkreditierung in
Gang zu setzen. Bei dieser Form der Akkreditierung werden nicht mehr
einzelne Studiengänge (für einen bestimmten Zeitraum) akkreditiert,
sondern die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse als
solche, also quasi das System Universität. Hier liefert sich nicht nur
die Universität in ihrer Gesamtheit dem Akkreditierungswahnsinn aus, es
findet zudem eine bedenkliche Machtverschiebung und Zentralisierung von
den Fachbereichen hin zur Hochschulleitung statt. Agierten die
Fachbereiche im Rahmen der bisherigen Programmakkreditierung als
Auftraggeber und zentrale Ansprechpartner, ist eine Systemakkreditierung
letzten Endes eine Sache, die zwischen Akkreditierungsagentur und
Hochschulleitung alleine verhandelt wird.

Die Entscheidung für eine Systemakkreditierung ist insofern brisant, als
dass seit Jahren große verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem
Akkreditierungszwang geäußert werden. Schon 2009 hat die Juristische
Fakultät der Universität Heidelberg die Akkreditierung als
verfassungswidrig eingestuft2. Seit 2010 ist zudem eine Anfrage des
Verwaltungsgerichts Arnsberg beim Bundesverfassunggericht in Karlsruhe
hinsichtlich der Vereinbarkeit des Akkreditierungszwanges mit Art. 5
Abs.3 GG Art. 20 Abs.3 des Grundgesetzes anhängig3. Dass die Universität
Bremen trotzdem und trotz ihrer angespannten finanziellen Lage nun eine
kostspielige Systemakkreditierung auf den Weg bringt, ist aus Sicht des
AStA unverständlich.

1 vgl. http://www.uni-bremen.de/qm-portal/systemakkreditierung/ag-qm.html
2 vgl.
http://www.sciencegarden.de/content/2011-08/verfassungswidriger-eingriff-in-die-wissenschaftsfreiheit
3 Verfahren 1 BvL 8/10

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