Mitmach-Tipp: Arbeitskreis „Studentische Hilfskräfte“

Einen Tarifvertrag (TV) für studentische Hilfskräfte (SHK)!

Kommt zum Arbeitskreis “Studentische Hilfskräfte”, zweiwöchentlich (wieder am 10.02.2015 um 10Uhr) im Büro des Gewerkschaftsreferates auf der AStA-Etage.

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Die Situation studentischer Hilfskräfte an der Universität Bremen

An der Universität Bremen werden 2453 studentische Hilfskräfte beschäftigt und halten den universitären Betrieb am Laufen. Die meisten dieser Beschäftigungsverhältnisse reichen nicht zum Leben aus. Viele Jobs sind auf wenige Stunden pro Woche begrenzt und dauern in der Mehrzahl der Fälle nur einige Monate. Für Studierende, die wenig Geld haben, ist das äußerst prekär. Ein Großteil der studentischen Hilfskräfte hat kurze Verträge von 2-6 Monaten und arbeitet 2-8 Stunden pro Woche. Darüber hinaus orientiert sich der Lohn ausschließlich am Mindestvergabegesetz des Landes Bremens, aber keiner ordentlichen Tarifsteigerung. Aktuell sind das 8,80 Euro. In knapp 10 Jahren ist der Lohn lediglich von 8,02 (2003) über 8,50 (2010) auf 8,80 (2014) Euro gestiegen. Die Inflation frisst somit diesen kleinen finanziellen Sprung wieder auf. Zusätzlich sind studentische Hilfskräfte oft der Willkür der ProfessorInnen ausgesetzt. Im Laufe des Studiums ist es sehr wahrscheinlich, dass sie von diesen auch geprüft werden. Einige wissen dies auch auszunutzen. Arbeit muss im Krankheitsfall nachgeholt werden, Urlaub wird nicht gewährleistet und die Stundenberechnung an sich ist intransparent. Teilweise gibt es Fälle, in denen geleistete Arbeit nicht bezahlt wird, weil Stundenzettel nicht eingereicht wurden. Die Vor- und Nachbereitungszeit von Tutorien wird dabei oftmals wohlwollend übersehen. Urlaub gibt es auch nur nach dem Mindesturlaubsgesetz, also höchstens läpperliche 24 Tage.

  Wie könnte die Situation verbessert werden?

Durch einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte wie es ihn bspw. in Berlin gibt. Hier wird neben einem Lohn von 10,98 Euro eine monatliche Mindest- (40hs) sowie Maximalarbeitszeit (80hs) geregelt. Besonders die Mindeststundenanzahl bedeutet für Studierende ein sicheres Nebeneinkommen. Zusätzlich werden über den Tarifvertrag Zeit- bzw. Schichtzuschläge geregelt. Dies gilt einerseits für die Arbeitszeit nach 20 Uhr, an Samstagen oder an Feiertagen. Selbst Urlaubsvergütung oder Weihnachtszuschläge sind oder können über einen Tarifvertrag geregelt werden. In Berlin haben studentische Hilfskräfte dank des Tarifvertrages 31 Urlaubstage. Die Arbeitsverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 4 Semestern geschlossen. Damit können Studierende einen ausreichenden Einblick in den wissenschaftlichen Bereich bekommen und haben Planungssicherheit.

  Was tun?

Werdet aktiv, organisiert euch und redet miteinander. Die Probleme, die ihr als Einzelne habt, sind auch oft die Sorgen eurer KommilitonInnen. Bei Fragen und Anregungen stehen euch eure gewerkschaftlichen Vertretungen an der Uni zur Verfügung. Dazu gehören die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), das Hochschulinformationsbüro (HIB) oder das AStA-Referat Gewerkschaft und Universität.

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