Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Bremen kritisiert das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gegen eine Revision des Verfahrens im Rechtsstreit zwischen Professor Kreiter und der Gesundheitsbehörde. Wenn es im Interesse der Forschungsfreiheit ist, dürfen Tiere unter unnatürlich Bedingungen gehalten und für die Wissenschaft belastet werden. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) festgestellt. Der AStA der Universität Bremen verurteilt das Vorgehen des Gerichts scharf, da es keinen Grund gibt, warum es nicht zu einem Revisionsverfahren kommen sollte…
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