In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit flexnow/PABO vom Zentralen Prüfungsamt (ZPA). Diese stehen im Zusammenhang mit Neuerungen, die seit dem 01. Februar 2016 in Kraft sind. Wir tragen aktuell alle Daten und Fakten zusammen und werden euch schnellstmöglich umfassend dazu informieren.
Dieser Beitrag nun vorab, da viele von euch in den letzten Wochen ein Schreiben vom ZPA bzw. denPrüfungsausschussvorsitzenden bekommen haben. Das ZPA verschickt Briefe, in denen Studierende auf eine „endgültig Nicht-Bestandene Prüfungsleistung“ hingewiesen werden und eine Extra-Frist erhalten, um einer Exmatrikulation vorzubeugen.
Diese Briefe betreffen in erster Linie diejenigen, die bei flexnow/PABO schon länger als vier Semester (Anmeldesemester + drei Folgesemester) für ein Modul angemeldet sind, bisher aber noch kein Ergebnis eingetragen worden ist – sei es weil noch keine Prüfungsleistung abgelegt wurde (z.B. auf Grund von Sonderabsprachen mit Dozent*innen) oder die Note schlicht noch nicht eingetragen wurde.
Das heißt das ZPA teilt euch mit, dass ihr endgültig durchgefallen seid (Note 5) und euch die Exmatrikulation droht. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Nach juristischer Rücksprache ist eine Note nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf einer Prüfungsleistung basiert, die tatsächlich benotet wurde. Auch das Einräumen einer Verlängerung durch das ZPA ist daher nicht relevant. Das ZPA ist nicht berechtigt, Noten zu vergeben, solange kein tatsächliches Ergebnis vorliegt. Das ist ausschließlich Dozent*innen vorbehalten. Das ZPA überschreitet hiermit seine Kompetenzen.
Was tun? Widerspruch!
Juristisch gesehen kann den Schreiben des ZPA innerhalb einer Frist von vier Wochen formlos widersprochen werden. Wir ermutigen euch hiermit dies unbedingt zu tun!
Hier findet ihr ein Muster dafür. Dabei handelt es sich jedoch um einen unbegründeten Widerspruch, welcher fürs Erste ausreicht. Gemeinsam mit unserer Rechtsberatung ist der AStA dabei, in der kommenden Woche eine Begründung auszuarbeiten, die der Praxis des ZPA widerspricht: Link zum Widerspruchs-Muster
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